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Inhalte des Feuerstättenbescheids - insbesondere Austauschfristen für Festbrennstofföfen

Umfang und Inhalt der Feuerstättenschau

Die Feuerstättenschau dient der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen. Dazu werden Kamine und Feuerstätten vor Ort begutachtet und auf mögliche Mängel untersucht. Die Umwelteinwirkung Ihrer Feuerstätte (CO-Gehalt, Staubausstoß und Wirkungsgrad) entscheidet über die von der Bundesregierung festgelegten Nachrüst- und Außerbetriebnahmefristen.

Alle Feuerstätten (auch nicht überwachungspflichtige, wie Kamin- und Kachelöfen) werden  erfasst und einer Nutzungseinheit sowie dem angeschlossenen Kamin zugeordnet. Dies ist die Grundlage für den Lageplan auf der Rückseite des Feuerstättenbescheids. Zusätzlich werden die Daten aller Feuerstätten aufgenommen, um Ihnen Nachrüsttermine rechtzeitig mitteilen zu können. Zusätzlich erhalten Sie eine Auflistung aller kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen in Ihrem Gebäude mit einer genauen Terminplanung der Arbeitsausführung für die nächsten 5 Jahre.

Nachrüst- und Außerbetriebnahmefristen von Festbrennstofföfen im Bestand

Grundsätzlich gilt:  Je älter die Feuerstättentechnik, desto größer die schädliche Umwelteinwirkung. Deshalb werden Außerbetriebnahmefristen nach dem Alter der Feuerstätte gestaffelt, das heißt je älter die Anlage, umso früher muss diese nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden.

Im Folgenden nun die Außerbetriebnahmefristen:

Datum auf dem Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung/Außerbetriebnahme
Bis einschl. 31.12.1975 31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis 21.03.2010 31.12.2024

Ausnahmen hierfür sind Nachweise für die Einhaltung der bundesweit vorgeschriebenen Werte für Staub (maximal 150 mg/m³) und CO (maximal 4 g/m³).  Wenn Sie dies wünschen,  kann der Kaminkehrer die Werte durch eine Messung vor Ort feststellen. Alternativ kann Ihnen auch der Hersteller Ihrer Feuerstätte die Einhaltung der oben genannten Werte bestätigen. Ebenso besteht die Möglichkeit auf der Internetseite www.hki-online.de die Ihrem Ofentyp entsprechenden Werte nachzulesen. Sollte nun der Staub- und CO-Wert den maximal vorgeschriebenen Grenzwert übersteigen, können Sie sich überlegen, ob Sie Ihren alten Festbrennstoffofen gegen einen Neuen austauschen wollen oder sich für den Einbau eines Rußfilters in das alte Gerät entscheiden.

aktuelle Mindestvoraussetzungen bei Neuaufstellung von Festbrennstofföfen für Stückholz

Kaufen Sie keine gebrauchten Öfen ohne Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte Stufe II nach Bundes- Immissionsschutzverordnung ( BImSchV). Denn dies ist die Voraussetzung für die Neuaufstellung von Festbrennstoff Einzelfeuerstätten.

Ein neu aufgestellter Kaminofen muss nachfolgende Standards einhalten:

CO-Gehalt  1,25 g/m³ ,

Staub 40 mg/m³ und

Mindestwirkungsgrad 78%.


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